Man staunt! Ein neues, attraktives Pauschalangebot namens „Freie Fahrt voraus mit Wimpel und Vignette“ macht seit 2022 der Niedersächsichen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Während die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes in Schleswig-Holstein für die Schleusen der Eider seit dem 01.01.2019 die Gebühren vollständig entfallen liess, dreht Niedersachsen für seine Landesgewässer auf. So erhebt der NLWKN inzwischen wieder Schleusengebühren auf dem Ems-Jade-Kanal und Nordgeorgsfehnkanal in Höhe von 6 € für die reguläre Passage.
Es sei denn, man hat sich den „Boots-Pass EJK/NGF“ gesichert, ein „Pilotprojekt im Bezahlwesen des Wassersports“. Dieses startete in 2022 mit einer auffälligen Staffelung mit 70,- € Jahrespauschale in 2022 für Nicht-Anlieger der ostfriesischen Halbinsel und wurde in 2023 mit einer neuen Pressemitteilung auf 40,- € für alle interessierten Wassersportler ermäßigt. Zur Erinnerung: Diskriminierungsfreiheit im öffentlichen Verwaltungshandeln ist insgesamt ein hohes Gut und sollte weder durch Tourismus noch den Erwägungen eines „Bekenntnisses zum Wassersportrevier Ostfriesland“ oder „Stärkung des Vereinslebens in der Region“ überlagert werden. Aber vielleicht sollten wir dankbar sein! Die offizielle Gebührenordnung sieht eine Jahrespauschale von immerhin 500,- € vor.
Der Interessent stutzt ein wenig. Geht es wirklich um eine Vignette mit einer amtlichen Gültigkeit? Beim Schleusenmeister ist die nicht zu erwerben. Sie lässt sich entweder bei den Touristinformationsbüros in Emden, Wilhelmshaven, Friedeburg und Leer beschaffen, oder eben beim „Team Wassersport Ostfriesland“, einer Gemeinschaftsinitiative der Wassersportvereine Ostfrieslands.
Und wo ist die Vignette anzubringen? Da gibt es primär zwei Optionen. Aus der ursprünglichen Presseinformation des NLWKN entnehmen wir: „Als Nachweis für die Teilnahme am neuen Boots-Pass-Angebot gilt eine Vignette, die für die Schleusenwärter gut sichtbar an der Backbordseite des Bootes befestigt werden muss“. Ostfriesland Travel hingegen teilt mit: „Als Nachweis für die Teilnahme am neuen Boots-Pass-Angebot gilt eine Vignette, die für die Schleusenwärter gut sichtbar an der steuerbordseitigen Scheibe/Führerstand am Boot befestigt werden muss.“
Fein heraus ist hingegen derjenige, der sich als direktes oder indirektes Mitglied im DMYV, der angeschlossenen Sportbootvereinigung SBV oder dem Segler-Verband Niedersachsen betrachten darf: Er kann die Schleusen umsonst nutzen, da die Dachverbände eine gesonderte Regelung mit dem NLWKN ausgehandelt haben. Wie kann man sich als privilegierter Kanalfahrer ausweisen? Die Mitglieder dieser Verbände „erhalten eine spezielle Flagge, die als Nachweis ihrer kostenlosen Schleusenfahrt dient“. Zum Motiv dieser Flagge ist nichts dokumentiert, sonst würden sich die Wassersportler diese auch selber nähen. Vielleicht darf man sie auch nur in der Schleuse hissen, um die Mitwisserschaft zu begrenzen? Hauptsache, die Schleusenmeister wissen, wie sie aussieht!
Und tatsächlich zeigte ein Aushang an der neu eröffneten Schleuse des Elbe-Weser-Schifffahrtsweges aka Hadelner Kanal in Otterndorf, dass – neben einer lokalen Vignettenoption – die „spezielle Flagge“ auch hier honoriert wird. Aber Achtung, auch Wimpel haben ein Ablaufdatum. Der DMYV informiert: „Die Flaggen aus den vergangenen Saison 2022/23 sind nicht mehr gültig! Daher sollten Mitglieder neue Flaggen für die Saison 2024 /25 mit neuer Farbkennung bestellen! Für die Mitglieder der DMYV-Vereine kann die Flagge nur über deren Vorstände gesammelt über ein Kontaktformular bestellt werden.“
Damit wird endlich auch die graphische Qualität der Plaketten- und Wimpel-Lösung öffentlich. Man kommt nicht umhin, das unablässige Bemühen des wassersportlichen Verbandswesens zu würdigen, transparente Rahmenbedingungen für eine Befahrbarkeit der Gewässer in enger und vertrauensvoller Abstimmung mit der öffentlichen Verwaltung sicherzustellen.
Hoffen wir dennoch auf den Tag, an dem sich das erwähnte Modell aus der Bewirtschaftung der Eider durchsetzt und es auch in Niedersachsen wieder heisst: Seit dem 01.01.2025 entfallen an allen unseren Brücken und Schleusen die Gebühren. Freie Fahrt ohne Gedöns.