Höchstgeschwindigkeitsregelung Elbe

Ab Anfang 2018 gilt auf der Elbe eine Geschwindigkeitsbegrenzung für Schiffe ab 90m Länge, die von Cuxhaven bis nach Tinsdal in Stufen von 15 auf 10 Knoten (Fahrt durchs Wasser) absinkt. Die BFS (T)76/17 hat dazu verbindliche Umrechnungstabellen veröffentlicht, was dieses je nach Fortschritt der Tide (und Bezugsort) für die erlaubte Fahrt über Grund bedeutet. Die Verkehrszentralen werden dies per AIS überwachen. Bislang galten nur Richtgeschwindigkeiten.

Der Ansatz überrascht zunächst, weil eine gedrosselte Revierfahrt außerhalb der Hafengrenze traditionell nicht so recht zum Narrativ des attraktiven Großschifffahrtsweges Elbe passt. Tatsächlich aber hatte man den Aspekt einer Begrenzung der Schiffsgeschwindigkeit schon in den Planfeststellungsbeschluss der Fahrrinnenanpassung (den vom April 2012, S.65) aufgenommen. Mit der jüngsten Abweisung der verbliebenen Klagen gegen die Elbvertiefung durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vom November und Dezember 2017 wurde dieses Thema nun zunehmend umsetzungsrelevant. [1] [2]

Die formale Regelung ist wohl zu begrüßen – es gibt hinreichend viele Videos über Sog und Wellenschlag, die Ufergäste in Wittenbergen, auf Krautsand, vor Otterndorf oder in der Grimmershörn-Bucht überrascht und teilweise gefährdet haben. Es leidet natürlich auch das Deckwerk der Uferbefestigung. Bekanntgeworden ist etwa der 2006 zerschlagene Steinwall am Lüheanleger. Dort verläuft die Fahrrinne dicht am Ufer.

Vor allem für auslaufende Schiffe gilt dies auch am Juelssand, wo seit Jahren die zerstörten Buhnenwurzeln auf die enormen Kräfte hindeuten, die mit der Bewegung des verdrängten Wassers einhergehen. Es kommt zu erstaunlichen Wasserstandsdifferenzen zwischen den einzelnen Buhnenfeldern. Wer dort – mit dem eigenen Boot am Tonnenstrich fahrend – Zeuge einer zu flotten Frachtschiffspassage wird, sieht sich einem gekrümmten Wasserspiegel ausgesetzt und wird zum Spielball der Strömung einer sehr langen Welle, die auf eine Engstelle trifft.

Die Bundesanstalt für Wasserbau hat den Effekt der Vorbeifahrt eines Containerfrachters bei moderater Geschwindigkeit im folgenden Video (Blickrichtung Twielenfleth) dokumentiert.

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  • [1] In den Zeitraum zwischen diesen BVerwG-Entscheidungen fiel auch der Rückzug der Klage der hiesigen Interessenvertreter, namentlich dem Hauptentwässerungsverband der „Dritten Meile“, dem Francoper Sommerdeichverband, dem Schleusenverband Nincop und dem Schleusenverband Neuenfelde. Wie der NDR unter der Überschrift „Gab es Zugeständnisse?“ berichtete, hätten sich die Verbände nach „langen Verhandlungen hinter verschlossenen Türen […] mit Vertretern von Hamburg und dem Bund darauf geeinigt, ihre Klagen nicht weiter zu verfolgen“.

  • [2] Das Urteil in der Hauptsache lässt sich hier nachlesen. Ungewöhnlich und zu würdigen war dabei die tiefe inhaltliche Durchdringung der Materie durch das Gericht.