Freie Fahrt voraus….mit Wimpel und Vignette

Man staunt! Ein neues, attraktives Pauschalangebot namens „Freie Fahrt voraus mit Wimpel und Vignette“ macht seit 2022 der Niedersächsichen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Während die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes in Schleswig-Holstein für die Schleusen der Eider seit dem 01.01.2019 die Gebühren vollständig entfallen liess, dreht Niedersachsen für seine Landesgewässer auf. So erhebt der NLWKN inzwischen wieder Schleusengebühren auf dem Ems-Jade-Kanal und Nordgeorgsfehnkanal in Höhe von 6 € für die reguläre Passage.

Es sei denn, man hat sich den „Boots-Pass EJK/NGF“ gesichert, ein „Pilotprojekt im Bezahlwesen des Wassersports“. Dieses startete in 2022 mit einer auffälligen Staffelung mit 70,- € Jahrespauschale in 2022 für Nicht-Anlieger der ostfriesischen Halbinsel und wurde in 2023 mit einer neuen Pressemitteilung auf 40,- € für alle interessierten Wassersportler ermäßigt. Zur Erinnerung: Diskriminierungsfreiheit im öffentlichen Verwaltungshandeln ist insgesamt ein hohes Gut und sollte weder durch Tourismus noch den Erwägungen eines „Bekenntnisses zum Wassersportrevier Ostfriesland“ oder „Stärkung des Vereinslebens in der Region“ überlagert werden. Aber vielleicht sollten wir dankbar sein! Die offizielle Gebührenordnung sieht eine Jahrespauschale von immerhin 500,- € vor.

Der Interessent stutzt ein wenig. Geht es wirklich um eine Vignette mit einer amtlichen Gültigkeit? Beim Schleusenmeister ist die nicht zu erwerben. Sie lässt sich entweder bei den Touristinformationsbüros in Emden, Wilhelmshaven, Friedeburg und Leer beschaffen, oder eben beim „Team Wassersport Ostfriesland“, einer Gemeinschaftsinitiative der Wassersportvereine Ostfrieslands.

Und wo ist die Vignette anzubringen? Da gibt es primär zwei Optionen. Aus der ursprünglichen Presseinformation des NLWKN entnehmen wir: „Als Nachweis für die Teilnahme am neuen Boots-Pass-Angebot gilt eine Vignette, die für die Schleusenwärter gut sichtbar an der Backbordseite des Bootes befestigt werden muss“. Ostfriesland Travel hingegen teilt mit: „Als Nachweis für die Teilnahme am neuen Boots-Pass-Angebot gilt eine Vignette, die für die Schleusenwärter gut sichtbar an der steuerbordseitigen Scheibe/Führerstand am Boot befestigt werden muss.“

Fein heraus ist hingegen derjenige, der sich als direktes oder indirektes Mitglied im DMYV, der angeschlossenen Sportbootvereinigung SBV oder dem Segler-Verband Niedersachsen betrachten darf: Er kann die Schleusen umsonst nutzen, da die Dachverbände eine gesonderte Regelung mit dem NLWKN ausgehandelt haben. Wie kann man sich als privilegierter Kanalfahrer ausweisen? Die Mitglieder dieser Verbände „erhalten eine spezielle Flagge, die als Nachweis ihrer kostenlosen Schleusenfahrt dient“. Zum Motiv dieser Flagge ist nichts dokumentiert, sonst würden sich die Wassersportler diese auch selber nähen. Vielleicht darf man sie auch nur in der Schleuse hissen, um die Mitwisserschaft zu begrenzen? Hauptsache, die Schleusenmeister wissen, wie sie aussieht!

Und tatsächlich zeigte ein Aushang an der neu eröffneten Schleuse des Elbe-Weser-Schifffahrtsweges aka Hadelner Kanal in Otterndorf, dass – neben einer lokalen Vignettenoption – die „spezielle Flagge“ auch hier honoriert wird. Aber Achtung, auch Wimpel haben ein Ablaufdatum. Der DMYV informiert: „Die Flaggen aus den vergangenen Saison 2022/23 sind nicht mehr gültig! Daher sollten Mitglieder neue Flaggen für die Saison 2024 /25 mit neuer Farbkennung bestellen! Für die Mitglieder der DMYV-Vereine kann die Flagge nur über deren Vorstände gesammelt über ein Kontaktformular bestellt werden.“

Damit wird endlich auch die graphische Qualität der Plaketten- und Wimpel-Lösung öffentlich. Man kommt nicht umhin, das unablässige Bemühen des wassersportlichen Verbandswesens zu würdigen, transparente Rahmenbedingungen für eine Befahrbarkeit der Gewässer in enger und vertrauensvoller Abstimmung mit der öffentlichen Verwaltung sicherzustellen.

Hoffen wir dennoch auf den Tag, an dem sich das erwähnte Modell aus der Bewirtschaftung der Eider durchsetzt und es auch in Niedersachsen wieder heisst: Seit dem 01.01.2025 entfallen an allen unseren Brücken und Schleusen die Gebühren. Freie Fahrt ohne Gedöns.

Die Pütz im Cockpit

Das Wunder kam mit Ansage. Auch in Schleswig-Holstein kommt es zu Aufweichungen des Wassersport-Lockdowns. Die Dramaturgie der Öffnung sieht dabei ein dialektisches Spiel mit Einschränkungen vor. Sind es nur Rückzugsgefechte des Ordnungsrechts? Man hat es sich in der Abwägung sicher nicht leicht gemacht.

Die eigentliche Gefahr der Wassersports ist nämlich die Schmierinfektion! Sie droht überall, insbesondere zu nächtlicher Stunde. Die tradierten Vorstellungen der Sportboothafen-Sanitärhygiene werden daher einstweilen ausgesetzt, ja revidiert: Es wird zur Benutzung der Bordtoilette aufgerufen, die bekanntlich nicht zwingend einem Schwarzwassertank zugeordnet sein muss. Seuchenhygienisch ein mutiger Schritt! Die notorischen Stehpinkler am Heckkorb sind nicht erwähnt.

Das sind harte Restriktionen. Eine nächtliche Kapazitätsstillegung der Sanitärkabinen von fünfzig Prozent mit der Auflage „nur ein Nutzer pro Kabine“ und „Maskenpflicht, nicht singen“ erschien aber zu riskant.

Hier im Wortlaut die Bekanntmachung für Seefahrer (T)34/20, zumindest gültig für den Landeshafen Büsum. Finden Sie selbst heraus, ob die Duschen und Gemeinschaftsräume nun geschlossen bleiben oder häufig gereinigt & desinfiziert werden müssen!

Sportboothäfen dürfen wieder eingeschränkten Betrieb ermöglichen, sofern die Duschen und Gemeinschaftsräume, mit Ausnahme von Toilettenräumen tagsüber, geschlossen bleiben.
Sowohl die Herstellung der Benutzbarkeit des Bootes (Transport aus dem Winterlager, das Kranen oder Slippen und die weiteren Maßnahmen, um das Boot seetüchtig zu machen), die Benutzung des Bootes als auch das Einlaufen in den Hafen und das Auslaufen aus dem Hafen sind erlaubt. Strom und Wasserversorgung kann wieder gewährleistet werden.
Im Übrigen gelten die Hygieneregeln nach § 9 und das Kontaktverbot nach § 2 Abs. 2 der Landesverordnung weiterhin. Einschränkungen gelten für den Betreiber des Sportboothafens im Hinblick auf die Duschen und Gemeinschaftsräume. Hier ist auf eine häufige Reinigung und Desinfektion zu achten.
Eine Übernachtung auf dem Boot ist nur erlaubt, sofern es über sanitäre Einrichtungen verfügt. Die Toiletten des Sportboothafens dürfen nachts nicht benutzt werden und sind zu schließen.

Die örtlichen Gesundheitsbehörden können weitergehende Anordnungen erlassen.

Hiermit wird die BfS 24/20 aufgehoben.

4113/6241.181-05 Hafenamt Büsum +49 4834 3607

Das Rundwaschbecken als Ikone des gemeinschaftlichen Wascherlebnisses. Übrigens auch ideal geeignet zum Auswaschen von Mehrweg-Kaffeebechern, deren Überleben in CoVid-Zeiten bedroht ist.

Helgoland ist laut (T)50/20 noch geschlossen, aber die Kollegen aus Tönning sprechen mit (T)46/20 immerhin für die restliche Nordseeküste Schleswig-Holsteins: „Sportbootfahrerinnen und Fahrer dürfen auch aus anderen Bundesländern einreisen“. Eine derartige Offenherzigkeit ist in einem föderalen Gebilde nicht mehr selbstverständlich. Freude herrscht!

Die Stunde der Exekutive

Als sich Anfang April in Niedersachsen die Baumärkte wieder öffneten und die Autowaschanlagen schlossen, wurde es deutlich: Jetzt war die Stunde der Exekutive gekommen. Zwecklos, zu fragen, ob es den Autowaschanlagen an Systemrelevanz gebrach oder der Generalverdacht der sprühenden Infektionsschleudern obsiegt hatte.

Inzwischen ist der Betrieb automatisierter Autowaschanlagen wieder gestattet – Hamburg hatte sich wie Baden-Württemberg, Bayern, Berlin und Rheinland-Pfalz der Schließung ohnehin nicht angeschlossen. In Landkreis Stade ist aber das Betreten der Elbdeiche einschließlich der Deichverteidigungswege zu „tagestouristischen Ausflügen“ verboten. Diese Maßnahme wird bis zum 4. Mai 2020 aufrechterhalten. Womöglich könnten sich dort Menschen begegnen! Dann muss man halt auf den unbeschränkt zugänglichen Lühe- oder Estedeich ausweichen, obwohl es dort etwas enger zugeht.

Aber nach der aktuellen Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen ist entsprechend § 3 „die körperliche und sportliche Betätigung im Freien“ explizit weiterhin zulässig. Und in Mecklenburg-Vorpommern sind die Sportplätze für den Individualsport bereits wieder geöffnet, der Golfsport hat freie Bahn.

Die Bemühungen um die Eindämmung der touristischen Attraktivität machte in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern auch vor der Verfolgung landesfremder Autokennzeichen und dem Verbot des Aufsuchens des eigenen eingetragenen zweiten Wohnsitzes nicht halt. Ein Klima der Denunziation ist die Folge. Insgesamt geht es um Zweifel an der Verhältnismäßigkeit staatlicher Eingriffe in Bezug auf die Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und anderer Grundrechte, die nicht ausreichend abgewogen und begründet sind.

Entschlossene Handlungskompetenz wurde auch in der Causa „Inbetriebnahme der Sportboothäfen“ demonstriert. Dabei steht das Kranen und Slippen etwa auf dem epidemiologischen Gefährdungsniveau von Autowaschanlagen, Deichspaziergängen oder des Besuchs botanischer Gärten.

Die Lage in Mecklenburg-Vorpommern hellt sich seit 22.04.2020 mit der „Ersten Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Schutz-VO MV“ auf:

(5) Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportboothäfen ist untersagt.

Dies gilt nicht für den Individualsport und den Sport zu zweit auf Sportplätzen und Sportaußenanlagen. Der Zutritt zu Sportboothäfen ist lediglich dem verantwortlichen Betreiber und Eigentümer sowie den Eigentümern von Wasserfahrzeugen unter Beachtung von § 1 Absatz 1 und 2 gestattet. Erlaubt ist, eigene Wasserfahrzeuge ins Wasser zu verbringen, zu warten, zu sichern, sich auf ihnen aufzuhalten oder zu übernachten, auf Gewässer zu fahren und vom Wasserfahrzeug aus zu angeln und ähnliche Betätigungen auszuführen. Nicht gestattet sind die Vermietung von Wasserfahrzeugen, Regattafahrten und gemeinschaftliche Feierlichkeiten in Sportboothäfen.

Nach Recherche des schon erwähnten Landkreises Stade setzt sich seit 25.04.2020 nun auch in Niedersachsen eine atemberaubende Neubewertung durch das Niedersächsische Sozialministerium durch. Neuerdings sind  „Bootsanleger von Vereinen oder Yachthäfen nicht mehr als Sportanlagen, Sportstätten oder Vereinsbereich anzusehen“. Ach was?

Das Niedersächsische Sozialministerium sieht Wassersportanlagen nicht als Bereiche an, deren Betreten nach der Landesverordnung wegen des dort ausübten Sportbetriebs untersagt ist. Dies wurde heute auf Nachfrage der Kreisverwaltung in Hannover mitgeteilt

Demnach sind Bootsanleger von Vereinen oder Yachthäfen nicht mehr als Sportanlagen, Sportstätten oder Vereinsbereich anzusehen. Damit ist der Sportbootverkehr jeglicher Art zulässig. Zu beachten sind dabei aber die allgemeinen Hygieneregeln, wie sie auch für die Nutzung von Kraftfahrzeugen gelten. Es ist entweder ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten oder es dürfen lediglich Angehörige oder Haushaltszugehörige auf dem Boot sein.

Der Bereich, in dem die Boote gelagert, geparkt oder gepflegt werden, stellt demnach ebenfalls keine Sportstätte oder -anlage dar. Wenn jemand sein Boot aufsucht und es reparieren oder pflegen möchte, fällt dies nicht unter „Zusammenkünfte in Vereins-, Sport- und Freizeiteinrichtungen“, solange insoweit keine Gruppenbildung erfolgt. Nach der neuesten Einschätzung des Ministeriums wäre auch das zu Wasser lassen bzw. Slippen von Booten möglich, wenn dies nicht in Gruppen, d.h. mit maximal 2 Personen erfolgt.

Zen und die Kunst, ein Boot zu warten

Im Bereich der technischen Ursachenforschung gibt es bekanntlich eine Reihe von Fallstricken. So können Ursachen, Wirkungen und Symptome zeitlich und räumlich weit auseinanderfallen, was das Erkennen des Zusammenhangs erschwert, wenn man nicht aktiv danach fahndet.

Ein weiterer populärer Trugschluss liegt im „post hoc ergo propter hoc“, in dem der Analyst den koinzidentiellen Sachverhalt als ursächlich identifiziert. Und in anders gelagerten Fällen wird die Möglichkeit von sich überlappenden Problemstellungen übersehen. Man kann eben auch Läuse UND Flöhe haben, wobei diese Parallelstränge in der Folge zu Interaktionen neigen, abgesehen davon, dass sie auf gemeinsame Wurzeln zurückgehen: Mangelnde Hygiene und Qualitätsanspruch, zusammen mit Nachlässigkeit bei der Wartung und dem Fehlen einer aufmerksamen Beobachtung.

Eine derartige Lektion wurde dem Autor zuteil. Der Peilstab für das Getriebeöl des Hurth-Wendegetriebes zeigte ein blankes Nichts, und während des Nachfüllens schraubte sich der Ersatzbedarf auf die Höhe der Standardfüllmenge. Offenbar hatte der Eigner mit einem über drei Jahre unnötig vernachlässigten Routinecheck das Getriebe in die Grütze gefahren. Zumindest war das die Einschätzung am Ende des Tages, weil sich mit dem Tag der Ölstandskorrektur in der Stellung „Maschine Rückwärts“ erstmalig ein sehr hässliches, aus dem Getriebebereich stammendes Kratzen einstellte und reproduzieren ließ.

Die servobetätigte Lamellenkupplung fasst in dieser Stellung offenbar nicht mehr ganz, und die Vermutung war, dass das Öl die zwischenzeitlich entstandenen Späne remobilisiert und an die falschen Stellen transportiert hatte. Ohne weitere Schaltvorgänge zu tätigen, schlich er am nächsten Tag langsam im Flachwasser von Cuxhaven nach Hamburg zurück, den Anker zum Fallen bereit, um nicht mit Manövrierunfähigkeit als latenter Seenotfall in Erscheinung zu treten. Er reifte der Entschluss, ein Ersatzgetriebe zu beschaffen.

Die Saison ging ohne Vollzug des Getriebeumbaus zu Ende, und der Eigner freute sich beim herbstlichen Einsatz des Hochdruckreinigers, wie leichtgängig doch der auf den Propeller gerichtete Strahl der Lanze die ganze Welle in Bewegung zu setzen vermochte.

Die ganze Welle? Bei näherer Begutachtung zeigte sich, dass von einem festen Sitz des Propellers keine Rede sein konnte: Er dreht frei schlackernd auf der Welle und erzeugt dabei das schabende, dem Getriebe zugeschriebene Geräusch aus dem Frühsommer. Erst jetzt wurde der Prüfer hellwach und konnte die Sache zuordnen. Das Getriebe-Problem entpuppt sich als eines des Propeller-Kraftschlusses auf dem Wellenkonus. Ein leichter manueller Druck nach vorn lässt den Propeller wieder greifen. Und so ist die Erfahrung des Einkuppelns auf „Maschine Vorwärts“ auch stets unauffällig verlaufen. Es bleibt aber erstaunlich, damit fahren zu können. Und heil angekommen zu sein.

Was lernt man? Ein Getriebedefekt liegt nicht unmittelbar vor; im weiteren Sinne aber vielleicht schon, wenn man bedenkt, dass die beim Einkuppeln wirkenden Drehmomente in den zwanzig Jahren zuvor NICHT zu Störungen geführt haben. Hätte die Propellerbefestigung der Wartung bedurft? Nun, ohne einen schiefen Vergleich ziehen zu wollen: Radmuttern am Auto werden üblicherweise auch nicht periodisch kontrolliert.

Und manches lässt sich dann nur durch rechtzeitige Zerlegung feststellen. Die Rostspuren und bröseligen Reste der abgescherten Passfeder, die sich in der Nut von Propeller und Welle fanden, deuten auf die Verwendung von ordinärem Stahl hin. Tendenziell ein Kunstfehler: Wenn diese Passfeder tragend montiert worden ist, terminiert sich die Kraftübertragung durch den Fortschritt der Korrosion selbsttätig.

Es braucht eben recht lange, bis man jeden Winkel seines Zossens kennt…..

Anschläge auf die Wirklichkeit

Schleswig-Holstein dreht mit Bekanntmachung für Seefahrer 85/20 durch: Versorgungseinrichtungen sind geschlossen, Strom und Wasser sind „nicht verfügbar“. Ankern geht offenbar noch, aber „Gastlieger (…) sind unzulässig“, eine Verfemung von Gastliegern als Wassersportler ohne definierten Aufenthaltsstatus. Beschämend. Kein Mensch ist illegal!

Dabei ist der Wassersport eine epidemiologisch eher vereinzelnde Passion, wie sich auch an der vereinsinternen Missliebigkeit problemlos ablesen lässt. Entscheidend für die kommenden Wochen dürfte daher sein, die rekreational-touristisch motivierten Bedürfnisse mit einem gewerblichen Schleier zu tarnen. Vorschützen einer Auftragstätigkeit ist dabei ideal; das Tragen von Berufsbekleidung ist daher auch am Wochenende obligat. Ein „MARINE SERVICES“-Overall kommt überall durch!

Und das Boot? Wohl dem, der es versteht, seinen Zossen mit einen paar sachdienlichen Requisiten zu einem Nutzfahrzeug der Nebenerwerbsfischerei zu adeln! Ein paar Reusen und Fischkisten sind schnell auf dem Vordeck drapiert. Kabelbinder helfen bei der Fixierung. Auch mit der richtigen Aufschrift („VERMESSUNG“) lässt sich manches Motorboot glaubwürdig in das Einsatzfahrzeug eines Ingenieurbüros umwidmen. Der Autor wird jetzt die Gründung einer GbR im Geschäftsfeld „Hydrologische Dienstleistungen aller Art“ in die Wege leiten.

Zum Wortlaut:

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus (MWVATT) des Landes Schleswig- Holstein hat soeben verfügt, dass sämtliche Sportboothäfen bis auf weiteres in Schleswig- Holstein geschlossen sind. Das bezieht sich nunmehr auf die Sportboothäfen an der gesamten Nord- und Ostseeküste.

Das heißt im Einzelnen:

Übernachtungen in Sportboothäfen sind verboten.

Gastlieger in Sportboothäfen sind unzulässig.

Sämtliche Versorgungseinrichtungen, wie sanitäre Einrichtungen, Strom, Wasser sind geschlossen und nicht verfügbar.

Ein Ein- oder Auslaufen von Booten in oder aus Sportboothäfen ist nicht zulässig.

Winterlagerarbeiten sind nur im Rahmen der geltenden Regelungen zur Kontaktvermeidung zulässig, d.h. außerhalb von Vereinsaktivitäten und ohne Zusammenkünfte z.B. in Winterlagerhallen.

Gemeinschaftliche Winterlageraktionen, z.B. zum Kranen sind unzulässig.

Gewerbliche Arbeiten in Sportboothäfen sind unter Beachtung der Kontaktvermeidungsregeln zulässig.

Die örtlichen Gesundheitsbehörden können weitergehende Anordnungen erlassen.

Die o.g. BfS 84/20 wird hiermit aufgehoben.

Schwebefähren in der juristischen Praxis

Die Bundesanstalt für Seeunfalluntersuchung (BSU) hat nun den Untersuchungsbericht 12/16 zu dem Zusammenstoß der Rendsburger Schwebefähre mit einem Küstenmotorschiff am 08.01.2016 veröffentlicht. In der Sache gibt es keine Überraschungen: Die Vorfahrt des Kümos ist durch die Schwebefähre verletzt worden; wie schon die damaligen Videosequenzen vermuten ließen, ist sie losgefahren, ohne sich der Verkehrssituation vergewissert zu haben. Für eine Fehlfunktion des Radars gibt es keine Anhaltspunkte. Es war noch dunkel, aber die Sicht war im Grundsatz gut, auch wenn die Scheibe des Führerhauses möglicherweise vereist war. Dies hätte aber durch persönliche Beurteilung der Verkehrssituation – durch Türöffnung – kompensiert werden können. Die leicht überhöhte Geschwindigkeit des Kümos oder die nicht ordnungsgemäße Brückenbesatzung hatte nach Ansicht der BSU keine Auswirkung auf das weitere Unfallgeschehen.

Zwar hat das Kümo ein letztlich erfolgloses Ausweichmanöver eingeleitet, dabei aber auch kein Signalhorn betätigt, was bei dem kurzen Anhalteweg (und Kehrmöglichkeit) einer Schwebefähre von einem Meter wahrscheinlich entscheidend für die Vermeidung einer Kollision hätte sein können.     

Erstaunlich aber ist die in dieser Sache entstandene Auseinandersetzung zur rechtlichen Einordnung der Schwebefähre. Handelt es sich tatsächlich um eine „nicht frei fahrende Fähre“ im Sinne der Seeschifffahrtsstrassen-Ordnung und der Kollisionsverhütungsregeln? Adelt die vom WSA bisher vorgenommene grün-weiße Lichterführung sie zu einem solchen Fahrzeug? Sind daher die Regeln für Fahrzeuge anwendbar, die einander „in Sicht“ haben und „in Fahrt“ sind? Ist sie „ein nicht wasserverdrängendes Wasserfahrzeug“ (wie ein Luftkissenfahrzeug)? Oder ist sie gar kein Wasserfahrzeug, weil sie gar nicht mit Wasser interagiert – sondern eher ein Schienenfahrzeug an Stahlseilen, welches eine Seeschifffahrtsstraße in niedriger Höhe quert?

„Hielte man hingegen die Argumentation der GDWS (Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, die Red.) für stichhaltig, so müssten konsequenterweise etwa bei Zusammenstößen von Seeschiffen mit über die Pier herausragenden, fahrenden Containerbrücken (z.B. beim An- und Ablegen des Schiffes) die Kollisionsverhütungsregeln herangezogen werden. Die BSU hält das für abwegig und kommt daher folgerichtig zu dem Ergebnis, dass es sich bei der Schwebefähre zumindest nicht um ein Wasserfahrzeug im Sinne der Kollisionsverhütungsregeln und damit auch nicht um ein Fahrzeug im Sinne der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung handelte“ (S.89)

Aussteigekarten. Erweiterte Meldepflichten

Der Sportschiffer sei gewarnt! Zum Saisonstart schon mal die Aussteigekarten bereitlegen.

Mit Bekanntmachung für Seefahrer (T)13/20 hat der Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN.SH) eine Hafenbehördliche Anordnung zum Vollzug der „Anordnungen des Bundesministeriums für Gesundheit nach dem Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV-Durchführungsgesetz – IGV-DG) mit dem Ziel, die Einschleppung von Infektionen durch das erstmals im Dezember 2019 in Wuhan/China aufgetretene neuartige Coronavirus („SARS-CoV-2“) in die Bundesrepublik Deutschland oder ihre Ausbreitung zu verhindern“ erlassen, die über die BMG-Anordnung hinaus geht und damit nicht nur Beförderer von Reisenden betrifft, die mit ihrem Schiff aus der Islamischen Republik Iran, der Italienischen Republik, Japan, der Republik Korea oder der Volksrepublik China ausgelaufen sind.

Download „Aussteigekarte für Schiffsreisende“ vom Robert Koch-Institut

Die Ordnung der Häfen

Hansestädte rühmen sich für Liberalität und Weltoffenheit. Im Falle Bremens mag die Bedeutung als Welthafen etwas nachgelassen haben, dennoch endet hier die Toleranz, wenn ein Sportschiffer in Unkenntnis von § 20 der Bremischen Hafenordnung die städtischen Hafengebiete leichtfertig als gewöhnliche Bundeswasserstraße interpretiert und zu einer Erkundung ansetzt.

Der Satz (1) lautet: Sportfahrzeuge und Traditionsschiffe dürfen das Hafengebiet nicht befahren. Im Einzelfall kann die Hafenbehörde auf Antrag Ausnahmen zulassen

Hier die Quittung für einen neugierigen Abstecher in den Holzhafen. Die Aussteller waren mit einem durch zweimal 225 PS unterstützen RIB eigens aus Bremerhaven angereist, um auf besagtem Territorium die Sicherheit und Leichtigkeit im Verkehr zu gewährleisten. Warum nur hatte sich der Protagonist nicht schon im Vorfeld über die spezifischen Befahrensvorschriften des Reviers informiert?

Elbsediment und Friedrichskoog

Die zunehmende Verschlickung im Cuxhavener Watt hat zu der Vermutung geführt, dass diese Veränderung primär anthropogenen Ursprungs sei und in engem Zusammenhang mit den Unterhaltungsbaggerungen der Elbe stehe, deren Sedimente mit Hopperbaggern im Mündungsbereich bei Tonne E3 „aus dem System ausgetragen“ oder am Neuen Lüchtergrund nordöstlich von Neuwerk verklappt beziehungsweise (höflicher formuliert) „im Strom umgelagert“ werden.

Die Auswahl von Umlagerungsstellen basiert erwartungsgemäß auf Untersuchungen zu deren Eignung und einem Monitoring (etwa hier). Im Idealfall sollen die Sedimente nicht wieder eingetragen werden (Ebbstromdominanz, Verdriftungsprognosen), auch die Baggergutzusammensetzung muss passen. Die dortige Unterwasserwelt (das Sublitoral) soll sich durch das unterzubringende und womöglich belastete Material nicht ungebührlich verschlechtern. Nach der Planung wird der Neue Lüchtergrund normalerweise mit selbstähnlichem Sediment beschickt, typischerweise aus den Baggerabschnitten Brunsbüttel und Osteriff.  

Nun weist die Elbmündung in der Tat eine hohe autonome morphologische Dynamik auf, und dies nicht erst seit Beginn wasserwirtschaftlicher Eingriffe. Sediment ist überall in Bewegung – das zeigt dieser und dieser interaktive Flash-Beitrag sehr anschaulich, wie sich etwa Gelbsand und Großer Vogelsand verkleinern. Die Nordwanderung des Systems aus Medemrinne und Medemgrund seit den Neunzigern verlief spektakulär. Spitzsand und Kratzsand haben sich im Kontext des Durchbruchs zwischen Medemrinne und Klotzenloch (2008) erheblich vergrößert. Insgesamt betrachtet bewegen hier die Tidenströme das Material, nicht die Hopperbagger.

Die Problematik des Cuxhavener Watts wird in einem anderen Beitrag zu untersuchen sein. Hier geht es um die 2015 erfolgte, bedauernswürdige Schließung des atmosphärisch interessanten Hafens von Friedrichskoog. Das Sperrwerk ist inzwischen in ein Schöpfwerk umgewandelt worden. Die nun funktionslose Wasserfläche stellt das bisherige touristische Modell des Ortes sehr eindrücklich in Frage und macht es für neue Nutzungskonzepte schwer, zu überzeugen. Man bemüht sich auch um eine zeitgenössische Aufwertung des Trischendamm-Erlebnisses mit Sitzterrassen und indirekter Wegbeleuchtung durch in den Boden eingelassenen LEDs.

Der Elbsediment als Verursacher der Schließung von Friedrichskoog

Kern dieses Beitrags sind Überlegungen zu den Ursachen dieser Hafenschließung. „Das größte Problem kommt aus der Nachbarschaft: Der Stadtstaat Hamburg baggert die Elbe für Containerschiffe aus, kippt den Sand vor Friedrichskoog ins Meer – und dort fehlt das Geld, den langsam verlandenden Hafen frei zu baggern“, schrieb Die Zeit schon 2010 (https://www.zeit.de/2010/45/Nordseehafen-Friedrichskoog).  Es gibt also den Vorwurf, die „zunehmende Versandung des Friedrichskooger Hafens ist u.a. auf die Elbvertiefungen und die Verklappung des Baggerguts aus Hamburg in die Nordsee zurück zu führen“ (http://www.hamburg-fuer-die-elbe.de/?p=6513). „Es ist nur eine der vielen Auswirkungen aus der Tiefenregulierung der Elbe“ (http://www.hamburg-fuer-die-elbe.de/?p=11403). „Dieser Schlick wird regelmäßig in der Aussenelbe, dem “Vorgarten” der Friedrichskooger Hafenzufahrt verklappt und sedimentiert auch über das “Neufahrwasser” in den Friedrichskooger Hafenpriel“ (http://www.hamburg-fuer-die-elbe.de/?p=3165). „Die jährlichen Baggerkosten für den von extremer, ursächlich auf die letzte Elbvertiefung zurückzuführende, Verschlickung betroffenen Hafen in Höhe von rund 350.000 Euro p.a. wollte die Landesregierung nicht mehr tragen“ (http://www.hamburg-fuer-die-elbe.de/?p=10019).

Die Gegenthese: Ungünstige Voraussetzungen

Andererseits: Auch wenn Feinsediment mobil ist, so ist das Watt vor dem südlichen Dithmarschen von dem Umlagerungsgebiet des Neuen Lüchtergrunds sehr weit entfernt, die Verdriftungsanalysen und Residualströme geben einen Zusammenhang nicht ohne weiteres her. Die unterstellte Kausalität zwischen Elbsediment-Umlagerung und Hafenschließung ist nur behauptet: Es gibt keine brauchbare Indizienkette,  empirische Belege werden nicht angeführt; es handelt sich wohl eher um populistische Einlassungen.

Mit etwas Überblick zu der Entstehungsgeschichte dieser Küste kommt man zu anderen Schlussfolgerungen. Und die Schließung des Hafens wurde bereits 2010 von der Landesregierung beschlossen, über sie wurde schon seit Jahrzehnten spekuliert. Die Gegenthese dieses Beitrags lautet daher: Die Problematik der Hafens Friedrichskoog liegt in seiner eigenen Genese vor rund achtzig Jahren (oder beginnt noch davor).

Die Herleitung

Der „Friedrichskoog“ wurde 1854 eingedeicht. Der Kern war ursprünglich der Dieksand, eine Art Hallig am Südrand der Meldorfer Bucht, noch sichtbar in dieser historischen Karte von 1660; spätere Quellen zeigen Dieksand als eine Ansammlung von Prielen durchzogener Inseln (etwa hier,  S.112ff). Die Gewässer vor der Küste des südlichen Dithmarschens an der Elbmündung sind seit jeher eher flach und neigen – im Gegensatz zur nordfriesischen Küste – zur Sedimentation, was es daher in der Vergangenheit ermöglichte, (Vor-) Landgewinnung durch Lahnungsbau zu betreiben. Südlich der Eider ist kontinuierlich Land hinzugekommen, dies zeigt die Geschichte der Köge bzw. der Eindeichungsmaßnahmen, die sich in dieser Grafik aus der küstenarchäologischen Forschung nachvollziehen lässt.  

Die aus der Zeit der Reichsgründung datierenden Seekarte in Abbildung 1 belegt, dass tiefe Priele (oder gar ein Elbarm) entlang der Küste fehlen. Man beachte den Sand „Das Hohe Ufer“ westlich Friedrichskoogs. Wenig später kam die Eindeichung des Kaiser-Wilhelm-Koogs mit den beiden Maxqueller-Halbinseln im Südwesten dazu.

Abbildung 1
(Quelle: Foto eines Ausschnitts aus dem Nachdruck der historischen Seekarte des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie, „Die Mündungen der Jade, Weser & Elbe“ von 1878)

Anfang des 20. Jahrhunderts professionalisierte sich die Landgewinnung. 1925 kam der Neufelderkoog im Süden hinzu. Die folgende Abbildung 2 zeigt (mit den umfangreichen Lahnungen auch vor Friedrichskoog) den Stand der Dinge 1935, als der Dieksander Koog (grün) als „Adolf-Hitler-Koog“ zur Eindeichung ansteht. Dabei wird auch erneut das am Franzosensand vorbeiführende Krautloch durchschnitten, welches das Gebiet des zukünftigen Kooges ent- und bewässert. Mit der Abdämmung dieses Priels wird die hydraulische Situation in der Umgebung Friedrichskoogs nicht gestärkt werden.

Abbildung 2
(Quelle: Foto aus der Außenbereich der Ausstellung zum „Historischen Lernort Neulandhalle“ in Friedrichskoog, siehe auch https://lernort-neulandhalle.de/ausstellung-gemeinschaft-m15-vs/#slide3.)

Zitat zur Genese des Hafens: „Der erste Fischer ließ sich hier im Jahre 1883 nieder. In den folgenden Jahren kamen weitere dazu und bis 1913 waren bereits zehn Fischer hier ansässig geworden. Eine weitere Entwicklung der Fischerei wurde zunächst durch das Fehlen eines leistungsfähigen Hafens verhindert. Erst 1916 richtete die Domänenverwaltung vor der Entwässerungsschleuse des Friedrichskooges einen eigenen Liegeplatz für die heimischen Fischkutter ein.
Im Jahre 1935 wurde die Dieksander Bucht eingedeicht. Der neue Deich wurde bis zur Spitze des Friedrichskooges verlängert und durchkreuzte den Friedrichskooger Priel in einer Entfernung von etwa einem Kilometer. An der Kreuzung von Deich und Priel entstand eine Hochwasserschutzschleuse. Damit wurden die alte Entwässerungsschleuse zur Binnenschleuse und der einstige Außenhafen zum Binnenhafen, der auch Schutz vor Sturmfluten bot. Zu dieser Zeit bestand die Friedrichskooger Fischereiflotte aus 56 Kuttern im Eigentum selbständiger Fischer.“ (Quelle: Fischerblatt 8/2012, S.14, https://www.deutscher-fischerei-verband.de/downloads/HR-05-Friedrichskoog_Aug12.pdf)

Die folgende Abbildung 3 aus einem Sportboot-Törnführer zeigt die Fahrwasserverhältnisse in den frühen Siebzigern mit dem Wattenhoch vor Trischendamm und dem auch damals schon zur Ebbzeit trockenfallenden Krabbenloch als Zufahrt nach Friedrichskoog. Der Trischendamm ist ein 1934 errichtetes 2,2 km langes Strombauwerk bei Friedrichskoog-Spitze. Anlass zu seinem Bau war die Bedrohung des schar liegenden Seedeichs durch den zu diesem Zeitpunkt bis zu 12m tiefen Altfelder Priel. Dieser wurde durchdämmt und hat sich in dieser Karte längst zurückgebildet.

Abbildung 3
(Quelle: Karlheinz Neumann, Die Nordseeküste, Teil 1 – Elbe bis Sylt, 2. Auflage 1974, S.205).

Zusammenfassend: Friedrichskoog ist kein natürlicher Hafenstandort, sondern eine künstlich entstandene Infrastruktur aus jüngerer Zeit. Dagegen ist nichts zu sagen, aber der Hafen ist einerseits ohne tiefen küstennahen Priel in einer zur Sedimentation neigenden Ecke des Wattenmeers entstanden und ihm fehlen andererseits die Hinterland-Ressourcen zur Aufrechthaltung einer Hafenzufahrt. Der Koog besitzt kein mächtiges Siel mit Entwässerungsbedarf oder ein künstliches Speicherbecken, welches mit regelmäßiger Spülung die Aufrechterhaltung einer Außenrinne unterstützen könnte. Vielmehr führte der Hafenpriel auch noch zwei Kilometer durch das Vorland, in dem aktive Landgewinnung betrieben wurde. Ein Blick in Google Maps zeigt die umfangreichen Spülfeld-Flächen im Deichvorland, die der Saugbagger im Laufe der Jahre mit Material aus der Außenrinne beschickt hat.

Zitat aus einem Törnführer aus den Neunzigern über Friedrichskoog: „Auch der Hafen ist zu dieser Zeit gebaut worden; ob die Lage ideal gewählt war, darf bezweifelt werden. Denn an dieser Ecke des Wattenmeers finden enorme Anlandungen statt. Der Hafen, auch der Priel, unterliegen einer so starken Verschlickung, dass regelmäßig gebaggert werden muss. Die Kosten sind exorbitant, so daß von einem wirtschaftlichen Betrieb des Hafens keine Rede mehr sein kann. Es gibt denn auch immer wieder Überlegungen, ihn ganz aufzugeben, was aber für die strukturschwache Westküste ein schwerer Schlag wäre.“ (Quelle: Jan Werner: Nordseeküste 2 – Elbe bis Sylt, 2. Auflage 1997, S.146)

Festzuhalten bleibt, dass die Fahrwasserunterhaltung der Elbe nicht alle Veränderungen erklärt, die im Ästuar stattfinden. Die Hafenschließung bleibt dennoch beklagenswert. Aus der Sicht derjenigen, die am Erbe historischer Küstenschifffahrt interessiert sind und dazugehörige Ortsbilder schützen möchten, greift die primäre Orientierung des Landes an einer rentablen Hafenbewirtschaftung etwas kurz.

Aber ist eben auch ein Lehrbuchbeispiel für geringe Nachhaltigkeit von Hafengründungen am falschen Standort (und erinnert damit an den Nothafen Darßer Ort). So kamen dann auch die Verantwortlichen zu der Erkenntnis: „“Es bringt nichts, gegen die natürlichen Begebenheiten anzusubventionieren“, ergänzte Umweltminister Robert Habeck (Grüne)“ (Quelle: https://www.shz.de/6033276).

 

Die Wattfahrt ist hart und entbehrungsreich


Baltrum. Kein Wasser


Langeoog. Erbarmungslose Sonne. Kein Wind


Spiekeroog. Irreführende Toppzeichen. Ein Saunatreff? Die Geocache-Dichte des Wattenmeers gilt sonst als überschaubar.


Spiekeroog. Endlose Weiten


Wangerooge-Ost. Gefährliche Unterwasserhindernisse


Wangerooge-Ost. Schon wieder kein Wasser